Das goldene Jahr

Steuerausgleich online über Portal der Finanzämter

Das Papier ist auf dem Rückzug. Zumindest bei der Abgabe der Steuererklärung. Wurde diese bis vor wenigen Jahren noch in Papierform abgegeben, ist die Abgabe heute online über ein entsprechendes Portal möglich.

Für die Abgabe der Einkommenssteuererklärung reicht heute ein PC mit Internetzugang aus. Zumindest theoretisch, denn während die Steuererklärung früher mit Formularen in Papierform vorgenommen wurde, sind diese Formulare heute alle für den PC verfügbar. Man braucht nur von dem entsprechenden Server einen Download zu machen, und schon kann man alles am PC ausfüllen. Über entsprechende Hilfefunktionen bekommt man Unterstützung beim Ausfüllen, und vor dem Absenden wird eine Plausibilitätsprüfung gemacht. Somit machen sich nur richtig und vollständig ausgefüllte Steuererklärungen auf den elektronischen Weg zum Finanzamt.

Um die Formulare aber richtig ausfüllen zu können, sind nach wie vor ein paar Angaben zu machen, die wiederum teilweise nur in Papierform vorliegen. So erhält man beispielsweise von seinem Arbeitgeber statt der bis vor wenigen Jahren üblichen Steuerkarte einen Ausdruck, der alle wichtigen Informationen enthält. Dazu gehört auch die sogenannte eTIN, eine Nummer zur Identifizierung des Steuerzahlers. Diese wird nach und nach abgelöst durch die Steuer-Identifikationsnummer, die jedem in Deutschland gemeldeten Bürger für Steuerzwecke zugeteilt wird. Diese Steuer-Identifikationsnummer bleibt immer gleich und ändert sich auch nicht bei einem Umzug. Bisher war es üblich, dass jedes Finanzamt seine eigenen Steuernummern vergab, sodass bei einem Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamtes eines völlig neue Steuernummer vergeben wurde. Bei Ehepaaren galt diese bislang gemeinsam, wohingegen die neue Steuer-Identifikationsnummer für jeden Bürger einzeln gilt, und zwar auch für Kinder.

Durch die elektronische Abgabe der Steuererklärung hat man die Möglichkeit, bereits vor der Absendung eine Steuerberechnung durchführen zu lassen. Somit weiß man bereits nach der Absendung, ob eher eine Steuerrückzahlung oder Nachzahlung zu erwarten ist. Wie eingangs erwähnt, ist das Papier somit auf dem Rückzug, aber noch nicht ganz verschwunden. Denn nach wie vor müssen Belege, mit denen eine Steuererleichterung nachgewiesen werden soll, dem Finanzamt in Papierform zugesandt werden.